Kostenlose Nachhilfe (BuT)
Ihr Kind braucht Nachhilfe, aber dafür haben Sie kein Geld? Dann hilft Ihnen das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)! Im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) werden unter anderem die Kosten für Nachhilfe übernommen. Profitieren Sie von Bildung und Teilhabe (BuT), wenn Sie:
- Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach SGB II und III beziehen,
- Sozialhilfe nach SGB XII beziehen,
- Wohngeld oder einen Kinderzuschlag bekommen,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Gerne beraten wir Sie zu Bildung und Teilhabe (BuT) und helfen Ihnen bei der Antragstellung!
